WIR SCHLIEßEN ZUM 30.11.2024

Nach 40 Jähriger Tätigkeit als Fahrlehrer und 35 Jähriger Selbstständigeit ist es nun soweit.  

KEINE ANMELDUNG MEHR MÖGLICH.

Fahrschüler mit gültigem Ausbildungsvertrag werden natürlich weiterhin ausgebildet.

Wichtige Info´s zur Automatikregelung  und zur Umsetzung in meiner Fahrschule !

Ich beginne Eure Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug. So seit Ihr am Anfang der Ausbildung viel entspannter und könnt alle wichtigen Basics wie Stadtfahren und Außerorts (landstraße und Autobahn) besser lernen und umsetzen. Dann werden die Schaltstunden integriert. Also nicht einfach hinten angehängt! Dabei werden alle Elemente wiederholt und das Schalten ist in dieser Phase angenehmer zu erlernen. Im Anschluß erfolgt die Reifestufe zum selbständigen Fahren mit dem Automatikfahrzeug und der anschließenden Prüfung mit dem Automatikfahrzeug.

Ihr werdet deswegen also keine Mehrfahrstunden machen müssen. Nach meinen eigenen Erfahrungen ist auch der Erfolg bei der praktischen Prüfung höher anzusetzen.

Wegfall der "AUTOMATIK" Regelung zum 01.04.2021

Die Praktische Prüfung kann ab dann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden und es dürfen trotzdem danach auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden. Es ist oft eine große Erleichterung. Dieses ging bis dahin nicht.Voraussetzung ist jedoch eine Bescheinigung über mindestens  10 Fahrstunden, die Ihr auf einem Schaltfahrzeug gemacht haben müsst, mit anschließender Begutachtung über die notwendigen Fähigkeiten durch den Fahrlehrer.

Also durch mich 😊

Wer trotzdem weiterhin auf Schaltwagen die Prüfung macht möchte, darf selbstverständlich danach auch Automatikfahrzeuge fahren. So war es bis jetzt üblich.

Einführung des elektonischen Prüfprotokolls (ePp) zum 01.01.2021 bei der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung

Zum 01.01.2021 wird die praktische Fahrerlaubnisprüfung optimiert.Hierzu werden die Anforderungsstandards und die dazugehörigen Bewertungskriterien festgelegt.

Aber keine Sorge. Die Prüfung wird dadurch NICHT schwerer.Die Führerscheinprüfung wird bundesweit vereinheitlicht und die Beurteilung der Prüfungsleistung wird wesentlich objektiver und transparenter. Damit schafft der Gesetzgeber größere Klarheit zwischen Fahrerlaubnisprüfern, Fahrschulen und Fahrschülern. Die Prüfungszeit wird durch die notwendige Digitalisierung etwas verlängert.

Am Ende der Prüfungsfahrt gibt der Sachverständige das Prüfungsergebnis bekannt.Das elektronische Prüfprotokoll (ePp) dient der Dokumentation der Prüfungsfahrt. Das ePp gibt dem Sachverständigen keine aktiven Entscheidungshilfen! Lediglich die festgehaltenen überdurchschnittlichen Leistungen, leichten Fehler, schweren (ausgleichbaren) Fehler und schweren „Nichtbestehens“-Fehler ermöglichen dem Sachverständigen einen Überblick der Prüfungsfahrt.  Ob das Prüfergebnis „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ lautet, entscheidet auch weiterhin ausschließlich und alleinig der Sachverständige! Dem Fahrerlaubnisbewerber wird anschließend eine Zusammenfassung seiner Prüfungsleistung, ob bestanden oder nicht bestanden zugeleitet.

Schaut Euch in dem folgenden Link einen kurzen Film an. Hier wird der Ablauf sehr gut beschrieben.https://www.youtube.com/watch?v=tstZk3lzyZw